Die Prüfung der Anlage im Freizeitfahrzeug muss alle zwei Jahre erfolgen

Flüssiggas-Anlagen zum Betrieb von Kühlschrank, Heizung oder Kocher in Wohnmobilen müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Foto: djd/Deutscher Verband Flüssiggas e.V./Andrey Armyagov - Fotolia

Flüssiggas-Anlagen zum Betrieb von Kühlschrank, Heizung oder Kocher in Wohnmobilen müssen alle zwei Jahre überprüft werden.
Foto: djd/Deutscher Verband Flüssiggas e.V./Andrey Armyagov – Fotolia

Wohnmobile beziehungsweise Wohnwagen werden als Option für den Sommerurlaub immer beliebter. Besonders attraktiv macht sie die Kombination aus vertrautem Komfort und Spontaneität – abgelegene Landschaften und Natur pur kann man flexibel erkunden und dabei einen Wohnstandard fast wie zu Hause genießen. Unterwegs lassen sich spontan neue Ziele ansteuern.

Fernab von jedem Stromanschluss werden Kühlschrank, Heizung, Kocher, Campingleuchte, Grill und Wasserboiler sauber und geruchlos mit Flüssiggas betrieben. Damit die Gasanlage dauerhaft reibungslos läuft, muss sie regelmäßig geprüft werden. Bevor es auf entspannte Entdeckungsreise gehen kann, sollten Wohnmobilbesitzer deshalb die alle zwei Jahre obligatorische Prüfung der Gasanlage von einem anerkannten Sachkundigen durchführen lassen.

Schon vor dem Urlaubsantritt an die Prüfung denken

Für ein ungetrübtes Vergnügen sollten Wohnmobil-Fans also rechtzeitig vor dem Start in den Urlaub nachsehen, wann die Flüssiggas-Anlage im Caravan oder Wohnmobil zuletzt fachmännisch kontrolliert wurde. Diese Überprüfung muss alle zwei Jahren wiederholt werden. Auf www.gaspruefung-wohnwagen.de erhalten Verbraucher nach nur einem Klick eine Übersicht von zertifizierten Sachkundigen in ihrem Umkreis inklusive Kontaktdaten. Die Sachverständigen nehmen eine Sicht- und Dichtheitsprüfung der Flüssiggas-Anlage vor – einschließlich des Flaschenaufstellraums, der Rohrleitungen sowie der Schläuche und Gasgeräte. Nach erfolgreicher Gasprüfung gibt es eine Prüfplakette und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch). Bei Wohnmobilen sind Prüfplakette und Eintrag sogar die Voraussetzung für die Durchführung einer Hauptuntersuchung durch Prüforganisationen.

Mit Nachweis auf der sicheren Seite – auch bei der Stellplatzsuche

Viele Campingplatzbetreiber machen die Prüfplakette für die Benutzung ihres Platzes zur Voraussetzung. Mit gültiger Plakette und dem Nachweis im Prüfbuch gehen Camping-Fans also auf Nummer sicher bei der Stellplatzsuche. Der Tipp des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG): Die von der Deutschen Flüssiggas Akademie zertifizierten Sachkundigen müssen regelmäßig an Nachschulungen teilnehmen. Ihre Prüfungen entsprechen daher immer den aktuellen Standards. Eine positive Prüfbescheinigung für Flüssiggas-Anlagen erkennt man an der sogenannten G 607-Prüfplakette für das Wohnmobil. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Prüfung finden Verbraucher im “Informationsblatt zur Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen”, das auf der Website des DVFG heruntergeladen werden kann.

Der Energieträger Flüssiggas und die Deutsche Flüssiggas Akademie

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt. Unter dem Dach der Deutschen Flüssiggas Akademie bietet der DVFG ein breites Spektrum an Schulungen rund um den Energieträger Flüssiggas an.

Quelle: djd/Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

Werbung

[amazon_link asins=’B00MPMKA60,B01NAF07CC,B01JZ61VWA,B018U7XKOM,B00MVX7X5O,B01F3C7ABQ,B00I45JH98,B06X93Q3TX,B06XCWQC8G’ template=’ProductGrid’ store=’summertimeparcs-21′ marketplace=’DE’ link_id=’b52f987c-445a-11e7-bb34-df69f018e486′]